|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der D+M Computer GmbH
§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der D+M Computer GmbH (nachfolgend kurz D+M genannt) gelten ausschliesslich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. 2. Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind erst wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Bestellung (Vertragsangebot) erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief. Sie wird von uns entweder ausdrücklich durch eine online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief übersandte Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten Ware bestätigt (Vertragsannahme). 2. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Softwareüberlassung
1. Für die Lieferung von Software gelten die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückgeben oder die Software zu löschen, falls sie durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
§ 4 Lieferzeit, Sonderposten
1. Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich vereinbart wurden, sind von uns schriftlich zu bestätigen. Lieferfristen beginnen ab der Bestätigung zu laufen. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höher Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnlicher nicht in unseren Machtbereich fallender Umstände bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben uns die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen beide Vertragsparteien zum Vertragsrücktritt. 3. Bei beschränkten Gattungsschulden (Sonderposten) erfolgt die Lieferung nur, solange der Vorrat reicht. Uns steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§ 5 Gefahrenübergang und Abnahme
1. Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Geschäftsräume verlässt oder an dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls eine Absendung verzögert wird, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden. Diese Regelungen gelten nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist. 2. Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist. 3. Verweigert der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich die Abnahme der bestellten Ware, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachricht von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. 4. Verlangen wir Schadensersatz gemäss der Nr. 3, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der auf Grund des Vertrages uns zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die wir aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden haben. 2. Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw.. in Höhe eines etwaigen Miteigentumanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt - sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmanns. In diesem Fall finden die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag Anwendung.
§ 7 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anliefere (Post, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. 377 HGB bleiben hiervor unberührt. 3. Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. 4. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr. 5. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Verbrauchen unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. 6. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von Regelungen der Ziffern 4 und 5 unberührt. Die Gewährleistungen im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschwiegenes eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für die Vorschriften der 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten.
§ 8 Haftung
1. Die Haftung wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für Sach- und Rechtsmängelhaftung, für Unmöglichkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Die Haftung für Datenverlust wird bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 3. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir uneingeschränkt. 4. Die Haftungsbeschränkungen gem. der Ziffern 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten. 5. Die Haftung für eine Garantie der Beschaffenheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 9 Preise und Zahlung
1. Die von uns ausgewiesenen Preise sind - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - Euro-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Versand- und Verpackungskosten. 2. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung der Ware bzw. bei Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und er wird den Käufer über die Art erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
§ 10 Ergänzung für den Geschäftsbereich Internet
1. Um für den Geschäftsbereich Internethosting und Internetzugang alle Vertragsbestandteile zentral zu halten, sind diese hier aufgenommen worden. In einzelnen Geschäftsbereichen können zusätzliche Verträge fester Bestandteil sein. 2. D+M stellt einen den Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle, bzw. Registry entsprechenden Antrag zur Domainregistrierung der vom Kunden gewünschten Domain zur Verfügung. Der Kunde ist zur Mitwirkung durch Angabe aller angeforderten Informationen verpflichtet; D+M prüft diese nicht auf Plausibilität. Der Kunde ermächtigt D+M in seinem Namen zur Antragstellung und zur Abgabe sämtlicher, zur Domainregistrierung erforderlichen Erklärungen. Der Kunde schliesst mit der jeweiligen Vergabestelle, bzw. Registry unter Anerkennung der jeweiligen Registrierrichtlinien einen Bereitstellungsvertrag ab. D+M stellt den Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses von der Zahlungspflicht gegenüber der jeweiligen Vergabestelle, bzw. Registry frei, soweit der Kunde seiner Zahlungspflicht D+M gegenüber nachkommt. 3. D+M wird bei der Domainregistrierung und -pflege nur als Vermittler tätig und hat keinen Einfluß auf die Domainvergabe. Sofern eine Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain von D+M stammt, übernimmt D+M für die Richtigkeit der Auskunftserteilung keine Gewähr. Auch im Falle nachgewiesener Verfügbarkeit übernimmt D+m im Falle der Antragsstellung keine Gewähr für die Domainregistrierung. Die Nichtregistrierung der Domain entbindet den Kunden nicht von der Entgeltzahlung, es sei denn, die Nichtregistrierung geht auf ein Verschulden von D+M zurück. D+M behält sich vor, für erbrachte Vorleistungen zur Domainregistrierung eine Aufwandsvergütungspauschale in Rechnung zu stellen. 4. Der Vertrag wird für einen Abrechnungszeitraum geschlossen. Der Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der erfolgreichen Registrierung der Domain. Die Länge eines Abrechnungszeitraums für eine bestimmte Top-Level-Domain kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. 5. Die Deaktivierung entbindet den Kunden nicht von der Entgeltzahlung und führt zu keinem Sonderkündigungsrecht. D+M ist gegenüber dem Kunden nicht zum Ersatz des Schadens, der durch die Deaktivierung eintritt, verpflichtet. 6. Das Entgelt kann nicht erstattet werden bei Kündigung oder Domaintransfer zu einem anderen Unternehmen vor Ende des Abrechnungszeitraums; auch nicht anteilig.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma D+M Computer GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.2. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Kamen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschliesslich Gerichtsstand Kamen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist.
§12 Schlussbestimmungen
1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|